Klimaanlagen kommen auf den Prüfstand

DEKRA Experten unterstützen Sie hinsichtlich der Umsetzung der neuen Richtlinien.
Hygienemängel an RLT-Anlagen können bei den Raumnutzern beträchtliche Gesundheitsrisiken zur Folge haben – beispielsweise durch Schimmelsporen oder Legionellen. Im Jahr 1998 ist die Hygiene-Richtlinie VDI 6022 in Kraft getreten. Die Richtlinie beschreibt den Stand der Technik bezüglich der Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte und an die Raumluftqualität. Die Richtlinienreihe wurde bereits mehrfach überarbeitet.
Die Änderungen auf einen Blick:

Rückkühlwerke: BImSchV statt VDI 6022. In der neuen Version vom 1. Januar 2018 gibt es zahlreiche Klarstellungen: So sind beispielsweise Rückkühlwerke, wenn Sie mit RLT-Anlagen verbunden sind, nicht mehr einbezogen. Für sie gilt die seit vergangenem Jahr erlassene 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), die um­fang­rei­che Prüf- und Überwachungsvorschriften für die Anlagenbetreiber enthält. Andererseits wurde der Geltungsbereich auf Wohnungslüftungsgeräte erweitert.
Luftqualität: Verbesserung durch Filter incl. obligatorischer Kontrolle. Grundsätzlich gilt bei RLT-Anlagen, dass die Qualität der Raumluft nicht schlechter sein darf als die der angesaugten Außenluft. Neu ist jetzt, dass die bei besonders belasteter Außenluft diese Luft mit Filtern verbessert werden muss, beispielsweise mit Aktivkohlefiltern. Die Veränderung der Luftqualität zwischen Innen- und Außenluft muss künftig obligatorisch durch Messung der Luftkeimbelastung ermittelt werden. Für diese Messung bestehen hohe Anforderungen an das Messpersonal sowie an die Messtechnik. Auch für die Laboranalytik gelten höhere Anforderungen, um unterschiedliche Erreger differenzieren zu können.
Gefährdungsbeurteilung: Die Pflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Personal. Eine wesentliche Neuerung ist, dass in der Richtlinie jetzt die arbeitsrechtlich ohnehin vor­ge­schrie­be­ne Gefährdungsbeurteilung klar beschrieben wird. So muss von einer fachkundigen Person eine Ge­fähr­dungs­be­ur­tei­lung erstellt werden. Basis ist die Dokumentation der Hygiene-Inspektion und die Her­stel­ler-Dokumentation. Es geht in erster Linie darum, Gefährdungen beim Wartungspersonal aus­zu­schließen, beispielsweise beim Einsatz von chemischen Reinigungsmitteln oder beim Wechsel von kontaminierten Filtern. Aber auch Gefahren für andere Personen sind zu berücksichtigen. Logische Folge der Gefährdungsbeurteilung: Der Betreiber muss für eine Klimaanlage eine Betriebsanweisung erstellen, Unterweisungen durchführen und den Mitarbeitern falls nötig entsprechende Schutzausrüstungen bereitstellen.